Wie 170.000 Reisende mit Hilfe von Fluggasthelfern zu ihrem Geld kamen
Es sollte der Traumurlaub sein, doch für viele begann der Sommerurlaub 2024 mit einem Albtraum: Verspätete Flüge, überbuchte Maschinen oder gar Flugstreichungen. Während einige noch immer auf eine Entschädigung warten, konnten sich mindestens 170.000 Fluggäste bereits erfolgreich wehren – mit Unterstützung von sogenannten Fluggasthelfern. Die europäische Fluggastrechte-Verordnung ist auf Seiten der Verbraucher. Wird ein Flug gestrichen oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, stehen den Betroffenen Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu – abhängig von der Flugdistanz. Doch die Realität sieht oft anders aus: Wer schon einmal versucht hat, sein Geld von einer Airline zurückzubekommen, weiß, dass dies einem Kampf gegen Windmühlen gleicht. Fluggesellschaften neigen dazu, Entschädigungsforderungen zu ignorieren oder hinzuziehen.
Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin beim unabhängigen Geldratgeber *Finanztip*, erklärt: „Die Fluggastrechte sind klar geregelt, aber die Durchsetzung ist oft mühsam. Ein Brief an die Airline kann wochenlang unbeantwortet bleiben. Wer sich den Ärger sparen will, beauftragt Fluggasthelfer, die die Entschädigungsansprüche durchsetzen. Diese behalten allerdings einen Teil der Summe als Honorar.“
Der lange Weg zur Entschädigung
Eine Alternative zu Fluggasthelfern gibt es: Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, die unabhängig und kostenlos arbeitet. Wer sich zwei Monate nach dem Flug noch immer mit der Airline streitet, kann sich an diese Stelle wenden. Doch auch hier ist Geduld gefragt. Im ersten Halbjahr 2024 gingen über 16.000 Beschwerden wegen ausgefallener oder verspäteter Flüge ein. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen auf die kostenpflichtigen Dienste der Fluggasthelfer setzen.
Fluggasthelfer im Vergleich: Wer hilft am schnellsten?
Es gibt zwei Arten von Fluggasthelfern: Die einen bieten Sofortentschädigung an, die anderen agieren als klassische Inkasso-Dienstleister. Erstere prüfen die Erfolgschancen des Falls anhand von Flugdaten und Wetterbedingungen und kaufen dann die Forderung auf. Innerhalb von zwei Bankarbeitstagen landet die Entschädigung – abzüglich einer Provision – auf dem Konto der Fluggäste.
Dr. Schön rät: „Diese Anbieter eignen sich besonders für diejenigen, die nicht lange auf ihr Geld warten wollen.“ Zu den Sofortentschädigern gehören Anbieter wie *Ersatzpilot* und *EUFlight*, bei denen allerdings zwischen 25 und 33 Prozent der Entschädigung einbehalten werden.
Die zweite Kategorie sind die Inkasso-Dienstleister, die für ihre Kunden die Entschädigungsforderung zunächst außergerichtlich geltend machen. Zahlt die Airline nicht, geht es vor Gericht. Erst nach erfolgreicher Klage erhalten die Reisenden ihr Geld – abzüglich eines Honorars, das bis zu 50 Prozent betragen kann. In diesem Bereich haben sich Anbieter wie *Fairplane* und *Flightright* bewährt.
Worauf Reisende achten sollten
Nicht jeder Fluggasthelfer ist gleich gut. Laut *Finanztip* sollten Betroffene genau hinschauen: „Transparente Preisangaben sind wichtig“, betont Schön. „Auch sollte der Anbieter versuchen, zusätzliche Kosten wie für Hotelübernachtungen oder Taxifahrten erstattet zu bekommen, wenn diese durch die Flugprobleme entstanden sind.“ Gerade Geschäftsreisende, die wenig Zeit haben, um ihre Ansprüche selbst geltend zu machen, greifen oft auf diese Dienstleister zurück. Für sie lohnt sich der Einsatz eines Fluggasthelfers besonders, da sie von der kostenlosen Schlichtungsstelle ausgeschlossen sind.
Ein lukratives Geschäft mit den Sorgen der Reisenden?
Für viele klingt das Modell der Fluggasthelfer nach einem notwendigen Übel. Klar, sie nehmen einen großen Teil der Bürokratie ab – doch sie verdienen gut daran. Bis zu 50 Prozent der Entschädigung fließen in ihre Taschen. „Wer es selbst versucht und einen langen Atem hat, kann am Ende die komplette Summe kassieren“, erklärt Schön. Aber: Der direkte Weg über die Airline führt oft in eine Sackgasse. Am Ende bleibt festzuhalten, dass Fluggasthelfer für viele Reisende eine willkommene Hilfe darstellen, um wenigstens einen Teil des Frusts zu kompensieren. Doch auch hier gilt: Ein genauer Vergleich der Anbieter lohnt sich. Wer sein Geld schneller will, muss dafür oft einen saftigen Preis zahlen – in Form einer Kürzung der Entschädigung.
Tabelle: Preisvergleich ausgewählter Fluggasthelfer
Anbieter |
Kosten mit MwSt. |
Kosten im Beispielfall2 |
Ersatzpilot | zw. 25 % -29 % | zw. 62,50 € und 72,50 € |
EUFlight | 33,32 % | 83,30 € |
Fairplane | zw. 24 % - 35 % | zw. 60 € und 87,50 € |
Flightright | zw. 24 % - 50 %3 | zw. 60 € und 125 € |
2 Bei dem Beispielfall geht es um eine Entschädigung von 250 Euro für einen verspäteten Flug außerhalb Deutschlands.
3 Der mögliche Zuschlag von 14 Prozent ist im Höchstbetrag bereits inbegriffen, falls Flightright Partneranwälte einschalten muss.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Oktober 2024)