Tipp 53: Unterkunft selbst buchen

Ganz anders ist es, wenn Sie selbst bei der Unterkunft gebucht haben. In diesem Falle haben Sie direkt mit dem Beherbergungs-Unternehmen einen Vertrag geschlossen und müssen sich nun im Falle eines Mangels auch selbst auseinandersetzen. Wenn Sie im Ausland gebucht haben, gilt dann natürlich das Recht des entsprechenden Landes. Ansprüche sind dann nur sehr schwer durchzusetzen.

Tip 3: Unterkunft selbst buchen

Bild: Grand-Hotel-Excelsior-Vittoria/Sorrent

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