Stuttgarter Fahrverbote für Diesel unzulässig?

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• BVerwG: Fahrverbote nur als Ultima Ratio
• Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht gegeben
• Betroffene sollten sich per Klage zur Wehr setzen

Der Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD) spricht sich mit Nachdruck gegen die Pläne flächendeckender Fahrverbote für Diesel-Pkw mit Schadschadstoffklasse bis Euro 4 aus. Nach Auffassung des AvD stehen die Pläne der Landesregierung von Baden-Württemberg im Widerspruch zu den Vorgaben, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinen Entscheidungen vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7C 26.16 und 7C 30.16) gemacht hatte. So hatten die Leipziger Richter die Zulässigkeit von Fahrverboten mit einer strengen Abwägung der Verhältnismäßigkeit verbunden. Die Umsetzung von Fahrverboten komme zudem nur dann in Frage, wenn diese nachweislich das einzig verbleibende Instrument seien, um die Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte zu erreichen.

Mit ihren jetzt vorgelegten Plänen ignoriert die rot-grüne Landesregierung vorsätzlich, insbesondere diese letztgenannte Auflage ausdrücklich und dokumentiert dies mit einem ganzen Katalog weiterer Maßnahmen. So plant man in Stuttgart unter anderem auch eine Anpassung der Ampelschaltung für eine intelligente Verkehrssteuerung. Da stellt sich die Frage, warum dies nicht schon längst umgesetzt wurde. Immerhin ist das Konzept „Grüne Welle der Vernunft“ zur Vermeidung von Ampelstaus und zur Verbesserung des Verkehrsflusses bereits in den 1970ern entwickelt und umgesetzt worden.

Auch von Verhältnismäßigkeit kann bei dem Vorhaben der Verantwortlichen keine Rede sein: Den Anwohnern eine Übergangsfrist von lediglich drei Monaten für den Ersatz ihres Diesel zu gewähren grenzt an Zynismus.

Der AvD fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg sowie die Stadt Stuttgart mit Nachdruck auf noch einmal in sich zu gehen und ihre Planung zu überdenken. In einem Rechtsstaat sind insbesondere die staatlichen Institutionen und öffentlichen Amtsträger in der Pflicht sich an geltendes Recht zu halten.

Sollte sich hingegen das Stuttgarter Fahrverbot als Präzedenzfall etablieren, würde dies dauerhaft die Autokonjunktur in Deutschland beschädigen. Denn dann könnte sich kein Autokäufer mehr sicher sein, ob er sein gerade gekauftes Auto auch nach wenigen Jahren noch so wird nutzen können, wie zum Zeitpunkt des Kaufs. Mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Entwicklung des Fahrzeugwerts. Das gilt für Käufer von Neufahrzeugen, noch mehr aber für die große Zahl der Gebrauchtwagenkäufer. Die Quittung werden die regierenden Politiker in Stadt und Land dann spätestens bei den nächsten Wahlen bekommen.

AvD – MOBILITY & MORE!
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.

 

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