Definition Reiseveranstalter

Die Definition des Reiseveranstalters: Ein Reiseveranstalter ist eine Unternehmung, die eigene Leistungen sowie Leistungen Dritter (Leistungsträger) zu marktfähigen touristischen Angeboten (Pauschalreisen) kombiniert und für die Vermarktung sorgt, wobei diese Pauschalreisen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko angeboten werden.

Im Unterschied zum Reisevermittler bietet der Reiseveranstalter die Reisen im eigenen Namen an. 

Ein Reiseveranstalter ist eine natürliche oder juristische Person, die zwei oder mehrere Hauptreiseleistungen zu einem Pauschalpreis anbietet und die Reise im eigenen Namen zu erbringen verspricht. Unberührt bleibt die Möglichkeit des Reiseveranstalters zur Erfüllung der im Reisevertrag dem Reisenden versprochenen Pflichten sich Erfüllungsgehilfen (Leistungsträgern) zu bedienen.

Hauptreiseleistungen können sein:

  • Beförderung des Reisenden (Flug, Bahn, Schiff, Bus);
  • Beherbergung des Reisenden (Hotel, Ferienwohnung)
  • Dienste eines Reiseleiters usw.
  • Bereitstellung eines Mietwagens

In der Regel werden Beförderung, Beherbergung und Bewirtung nicht durch den Reiseveranstalter selbst, sondern durch andere Unternehmen erbracht, die der Reiseveranstalter als Leistungsträger eingeschaltet hat.

Begriffe: Reiseveranstalter – Reisebüro – Reisevermittler – Virtueller Reiseveranstalter

  • Ein Reiseveranstalter erbringt die im Reisevertrag versprochene Gesamtheit von Reiseleistungen selbst oder bedient sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Reisenden Erfüllungsgehilfen (Leistungsträger).
  • Ein Reisevermittler vermittelt Reiseverträge zwischen Reiseveranstaltern und Reisenden. Er berät Kunden und leitet die Buchung ordnungsgemäß an den Reiseveranstalter weiter.
  • Ein Reisebüro ist ein Unternehmen der Reisebranche, das als Reisevermittler in der Touristik zwischen Reiseveranstalter und Reisendem tätig ist. Es kann auch selbst Reisen veranstalten und somit als Reiseveranstalter auftreten. Reisebüro ist ein Überbegriff in der Tourismusbranche.
  • Ein virtueller Reiseveranstalter kauft im Gegensatz zu einem klassischen Reiseveranstalter die Bestandteile einer Pauschalreise (Flug, Hotelbetten, Transfers etc.) nicht fix und im Vorfeld ein, sondern stellt diese nach den Wünschen der Kunden online zu einem Reisepaket zusammen, dabei haftet der virtuelle Reiseveranstalter im Falle der Überbuchungen oder Flugausfälle. Ein virtueller Reiseveranstalter verzichtet auf gedruckte Kataloge und bietet seine Produkte internet-basiert über Web-Portale an. Damit schaffen virtuelle Reiseveranstalter ein größeres und vor allem preis-flexibleres Produktportfolio für den Kunden.

Quelle: Wikipedia

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