Die traditionelle Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern ist in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Ziel ist der langfristige Erhalt.
Aufnahme ins Kulturerbe-Verzeichnis
Die Kleine Küstenfischerei an der Ostsee und in den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns wurde in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Entscheidung soll die Sichtbarkeit erhöhen und zum Erhalt der traditionellen Praxis beitragen.
Struktur und regionale Bedeutung
Die Fischerei erfolgt handwerklich mit kleinen Booten in küstennahen Gewässern. Das Wissen wird über Generationen weitergegeben und prägt die Region. Aktuell gibt es 144 Betriebe im Haupterwerb und 132 im Nebenerwerb. Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern 13 Kulturformen im Verzeichnis eingetragen.
Offiziell anerkannt
Die Küstenfischerei ist jetzt Teil des Kulturerbe-Verzeichnisses.
Tradition gesichert
Wissen und Praxis werden generationenübergreifend weitergegeben.
Betriebe im Übrblick
Über 270 Fischereibetriebe sind aktiv in der Region.






