Die Drohne ist längst mehr als ein Technik-Gadget. Immer mehr Urlauber greifen im Sommer oder Spätsommer zur Kamera-Drohne, um Strände, Städte oder Landschaften aus der Vogelperspektive festzuhalten. Doch beim Einsatz im Ausland gilt: Jedes Land hat eigene Vorschriften. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert Bußgelder oder gar die Beschlagnahmung seiner Drohne.
Das Fachportal Drohnen-Camp.de hat deshalb eine umfangreiche EU-Länderübersicht zusammengestellt – inklusive Sonderregelungen und praktischer Checklisten.
Einheitliche Regeln – oder doch nicht?
Grundsätzlich reicht die UAS-Betreibernummer (e-ID), die in allen EU-Ländern gültig ist. Doch die Realität sieht oft anders aus:
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Frankreich verlangt zusätzlich eine Geräteregistrierung für Drohnen ab 799 Gramm.
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Italien zeigt sich besonders unkompliziert – ideal für entspannte Urlaubsflüge.
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Portugal verlangt Genehmigungen, sobald eine Kamera an Bord ist.
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Spanien wertet selbst Strände rechtlich oft als „städtisches Gebiet“ mit strengen Auflagen.
Länder mit Stolperfallen
Auch außerhalb der klassischen Urlaubsländer gibt es Besonderheiten:
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Griechenland: Wegen vieler Insel-Flughäfen sind Genehmigungen Pflicht.
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Schweden: Luftaufnahmen müssen vor Veröffentlichung freigegeben werden.
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Malta: Touristen brauchen eine zusätzliche Registrierung vor Ort.
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Großbritannien: Nach dem Brexit werden EU-Registrierungen nicht mehr anerkannt.
Praktische Tipps für Drohnenreisen
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Privatsphäre wahren: Menschenleere Strände am frühen Morgen sind besser als volle Buchten.
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Transport beachten: Akkus gehören ins Handgepäck.
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Keine Menschenmengen überfliegen: Strände mit vielen Badegästen gelten als Menschenansammlung.
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Versicherung prüfen: Nachweis im Ausland griffbereit haben.
Fazit
Die Drohne eröffnet im Urlaub neue Perspektiven – doch nur, wenn man die Regeln kennt. Eine sorgfältige Vorbereitung schützt vor Ärger und sorgt dafür, dass die Flugstunden am Meer oder in den Bergen wirklich unbeschwert bleiben.
Alle Details, Sonderfälle und Checklisten finden Sie hier: Drohnen-Camp.de – Drohne im Urlaub

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