Ein kurzer Zwischenstopp kann große Folgen haben – insbesondere dann, wenn die Reisenden nicht wissen, dass sie dafür ein Visum benötigen. So erging es einer Familie, die über eine Online-Plattform einen Flug von Zürich nach Auckland gebucht hatte. Der Flug beinhaltet einen Zwischenstopp in Los Angeles. Am Tag der Abreise wurde ihnen der Flug verweigert. Der Grund: kein sogenanntes ESTA-Visum für die Durchreise durch die USA. Das hätte ihnen die Vermittlungsplattform mitteilen müssen – so urteilte nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf eine rechtliche Grauzone im Online-Reisemarkt. Wenn Verbraucher ihre Flüge ausschließlich über ein Vermittlungsportal buchen, darf dieses keine relevanten Informationen verschweigen. Und zu diesen zählt – so die Richter – auch der Hinweis auf notwendige Transitvisa. Denn ohne diese ist eine Reise oft schlicht nicht durchführbar.
Die beklagte Plattform hatte Flugreisen vermittelt, ohne über solche Durchreiseerfordernisse zu informieren. Das Landgericht Frankfurt sah darin bereits einen Wettbewerbsverstoß. Die Beklagte legte Berufung ein – doch das Oberlandesgericht bestätigte nun das Urteil in zweiter Instanz.
Worum geht es konkret?
- Das Vermittlungsportal hatte einen Flug mit Zwischenstopp vermittelt, ohne auf das notwendige ESTA-Visum für den Transit durch die USA hinzuweisen.
- Die betroffene Familie wurde deshalb am Abreisetag nicht befördert.
- Ein Verbraucherverband klagt – mit Erfolg.
- Das Gericht sieht einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und eine Verletzung der Informationspflicht.
Das Oberlandesgericht argumentierte, dass ein „verständiger Durchschnittsverbraucher“ nicht automatisch damit rechne, für einen kurzen Zwischenstopp ein Visum zu benötigen. Zwar besteht keine allgemeine Aufklärungspflicht im Geschäftsverkehr. Doch im vorliegenden Fall handelt es sich um eine zentrale Information zur Dienstleistung „Flugreise“. Fehlt das Transitvisum, kann die Reise gar nicht angetreten werden – ein Umstand, der für die Entscheidung über Flugroute und Anbieter von großer Bedeutung sei.
Gerade bei kurzfristigen Buchungen kann die Visumsfrage entscheidend sein. Denn dann reicht die Zeit oft nicht mehr aus, die Genehmigung rechtzeitig zu beantragen. Hinzu kommt: Auch die Kosten für ein Visum spielen bei der Entscheidung für oder gegen eine Route eine Rolle. Wer auch eine Verbindung mit Zwischenstopp auswählt, sollte vorher wissen, was ihn erwartet – auch finanziell.
Für Verbraucher ist die Entscheidung ein Hoffnungsschimmer: Vermittlungsportale müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Und für Anbieter ist es ein Warnsignal: Wer buchungsrelevante Informationen unterschlägt, handelt nicht nur unlauter – sondern riskiert auch rechtliche Konsequenzen.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Zitate der Urteile:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.1.2025, Az. 6 U 154/24
(vorgehendes Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.4.2024, Az. 3-12 O 27/23)
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main